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Alles über das beliebte Visum für Japan

Working Holiday Visum für Japan

Mit dem Working Holiday Visum können junge Menschen ein Jahr lang in Japan leben und nebenbei arbeiten – eine perfekte Gelegenheit, um das Land zu bereisen und kennenzulernen.

Das Working Holiday Programm richtet sich an junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren (inklusive, also bis einen Tag vor dem 31. Geburtstag) und soll das Verständnis für die Kulturen der Partnerländer fördern. Je nach Herkunfts- und Zielland unterscheiden sich sowohl die Voraussetzungen für die Antragsstellung des Visums als auch für die Bedingungen während des Aufenthalts. Deutschland und Österreich haben beide ein entsprechendes Abkommen mit Japan, das die Erteilung eines solchen Visums erlaubt. Staatsbürger*innen der Schweiz hingegen können dieses Visum nicht beantragen.

Für wen ist das Programm und welche Arbeit ist erlaubt?

Das Working Holiday Visum für Japan ermöglicht es den Teilnehmer*innen, ein ganzes Jahr lang in Japan zu leben und – anders als beispielsweise beim Studenten-Visum – nebenbei einer Arbeit nachzugehen. Das Hauptziel des Programms ist jedoch Urlaub und ein Austausch der Kulturen, es sollte daher nicht mit einem klassischen Arbeitsvisum verwechselt werden. Gerade bei der Antragsstellung wird darauf geachtet, dass die Teilnehmer*innen den Sinn des Programms verstanden haben.

Was die Arbeit selbst betrifft, die mit dem Working Holiday Visum ausgeübt werden darf, ist Japan vergleichsweise liberal. Nur Tätigkeiten im Vergnügungsgewerbe wie beispielsweise Nachtclubs oder Bars sind nicht erlaubt. Zeitlich gibt es keine Einschränkungen, es ist also möglich, mehrere Monate lang Vollzeit zu arbeiten und die Reisen dazwischen oder danach zu planen.

Voraussetzungen für die Antragsstellung

Die Voraussetzungen, um ein Working Holiday Visum für Japan zu beantragen, sind für Staatsbürger*innen aus Österreich und Deutschland sehr ähnlich. Der einzige Unterschied besteht darin, dass es in Deutschland kein Limit für die Anzahl der ausgestellten Visa pro Jahr gibt, in Österreich hingegen schon. Aktuell liegt die Begrenzung für Österreich bei 200. Sobald diese Zahl erreicht wurde, können im laufenden Jahr keine neuen Visa ausgestellt werden.
Die Ausstellung des Visums selbst ist kostenlos.

Wichtig: Die hier aufgelisteten Informationen sind nur eine Momentaufnahme und können sich jederzeit ändern. Daher ist es wichtig, immer auch die offiziellen Webseiten der Botschaften für etwaige Änderungen zu konsultieren!

Folgende Bedingungen müssen für ein Working Holiday Visum für Japan erfüllt werden:

  • Die Antragssteller*innen dürfen bisher noch kein Working Holiday Visum für Japan erhalten haben. Das Visum kann nur ein einziges Mal im Leben ausgestellt werden.
  • Die Antragssteller*innen müssen die deutsche oder die österreichische Staatsbürgerschaft und einen gültigen Reisepass für die Dauer des Aufenthalts besitzen.
  • Die Antragssteller*innen müssen zwischen 18 und 30 Jahre alt sein.
    Stichtag hierfür ist das Datum der Antragsstellung und das Höchstalter ist inklusive. Das bedeutet, dass es bis einen Tag vor dem 31. Geburtstag möglich ist, das Visum zu beantragen.
  • Die Antragssteller*innen müssen das Ziel des Programms verstanden haben, nämlich in Japan vor allem Urlaub zu verbringen, mit der Möglichkeit, nebenbei einer Arbeit nachzugehen.
  • Die Antragssteller*innen müssen bei guter Gesundheit sein.
  • Die Antragssteller*innen müssen über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um die ersten Monate in Japan finanzieren zu können (ca. 2000 € bzw. 3000 €, wenn das Rückflugticket noch nicht gebucht wurde, mehr dazu unten).

Ablauf der Antragsstellung und benötigte Dokumente

Das Working Holiday Visum muss persönlich in der Japanischen Botschaft im Heimatland oder alternativ für deutsche Staatsbürger bei den für das jeweilige Bundesland zuständigen Auslandsvertretungen in Deutschland beantragt werden.

Für den Antrag werden mehrere Dokumente benötigt, darunter auch vier Formulare, die auf den offiziellen Webseiten der Japanischen Botschaft in Österreich bzw. Deutschland heruntergeladen werden können. Bis auf den Reisepass werden keine Dokumente zurückgegeben, daher empfiehlt es sich, Kopien und keine Originale zu verwenden.

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  1. Ein gültiger Reisepass
  2. Ein ausgefülltes Antragsformular (von der Website)
  3. Ein Standard-Passfoto, das nicht älter als 6 Monate ist
  4. Flugticket(s)
    Hinweis: Zumindest das Hinflug-Ticket sollte bei der Antragsstellung bereits gebucht sein. Durch die aktuell noch recht unsichere Reiselage empfiehlt es sich möglicherweise jedoch, bei der Botschaft bzw. der zuständigen Auslandsvertretung vorher nachzufragen, ob ein Antrag auch ohne ein gebuchtes Flugticket eingereicht werden kann. In diesem Fall sollten zusätzlich ca. 1000 € mehr als Finanzierungsnachweis vorhanden sein.
  5. Ein aktueller Kontoauszug, auf dem die finanziellen Mittel für den ersten Aufenthalt in Japan nachgewiesen werden, mindestens ca. 2000 €, wenn Hin- und Rückflug bereits gebucht wurden, ansonsten zusätzlich ca. 1000 € mehr pro Flug.
  6. Die schriftliche Verpflichtung für die Mitgliedschaft in der nationalen Krankenkasse in Japan (Formular von der Website).
    Hinweis: Alternativ kann auch der Nachweis einer Auslandskrankenversicherung für die Dauer des Aufenthaltes eingereicht werden, allerdings ist die Versicherung in der nationalen Krankenkasse in Japan ohnehin verpflichtend, daher ist das ausgefüllte Formular für die Antragsstellung ausreichend. Nachdem diese jedoch nicht alle Kosten abdeckt, ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung empfehlenswert. Diese kann aber auch erst nach Erhalt des Visums abgeschlossen werden.
  7. Reiseplan über die geplanten Aufenthalte und Tätigkeiten (Formular von der Webseite)
    Hinweis: Eine grobe Auflistung ist in der Regel ausreichend und diese ist auch nicht bindend. Es sollte vor allem erkenntlich sein, dass sich die Teilnehmer*innen mit ihrem geplanten Aufenthalt in Japan auseinandergesetzt haben.
  8. Lebenslauf auf Englisch oder Japanisch (Formular von der Webseite)
  9. Einseitiges Motivationsschreiben auf Englisch oder Japanisch
  10. Wichtig! Aktuell ist zusätzlich ein Dokument von einem Bürgen aus Japan nötig, das „Certificate for Completion of Registration to the ERFS System“. Informationen dazu finden sich weiter unten bei “Besonderheiten während Corona”.

Nach Einreichung der Dokumente wird das Visum je nach Auslastung innerhalb einiger Wochen ausgestellt. Auch hier empfiehlt es sich, direkt bei der Botschaft bzw. der Auslandsvertretung nachzufragen, wie lange die Bearbeitung aktuell dauert, damit die Einreise nach Japan dementsprechend geplant werden kann.

Gültigkeit und Einreise

Die Einreise nach Japan muss innerhalb eines Jahres nach Ausstellung des Visums erfolgen. Dieser Zeitraum ist allerdings nicht offiziell auf den Webseiten der Botschaften angegeben und sollte daher direkt bei der jeweiligen Botschaft bzw. Auslandsvertretung erfragt werden, wenn zwischen Antragsstellung und geplanter Einreise ein längerer Zeitraum liegt.

Das Working Holiday Visum ermöglicht den Aufenthalt in Japan für ein Jahr ab Einreise (nicht ab Antragsstellung oder Ausstellung des Visums!). Trotz des Alterslimits von 30 Jahren ist es also möglich, den 32. Geburtstag mit diesem Visum in Japan zu feiern, wenn z.B. kurz vor dem 31. Geburtstag das Visum beantragt wurde und die Einreise etwas später erfolgt.

Ein gültiger Reisepass ist jedenfalls Voraussetzung für in Visum in Japan.
Ein gültiger Reisepass ist jedenfalls Voraussetzung für in Visum in Japan. Foto: Barbara Maier, Unsplash

Nach der Einreise ist es wie für alle Besitzer von Langzeit-Visa erforderlich, sich innerhalb von 14 Tagen bei der für den aktuellen Wohnort zuständigen Behörde zu registrieren.
Das Working Holiday Visum erlaubt grundsätzlich nur die einmalige Einreise nach Japan während des Aufenthalts. Sollte Japan in diesem Zeitraum verlassen werden, muss für die Wiedereinreise ein Special Re-Entry Permit beantragt werden.

Fazit: Working Holiday Visum

Das Working Holiday Visum bietet eine tolle Möglichkeit, für einen längeren Zeitraum in Japan zu leben und diesen Aufenthalt durch eine Beschäftigung vor Ort zu finanzieren. Ob Farmarbeit in ländlichen Gebieten, Tätigkeiten in der Gastronomie oder auch Anstellungen bei großen Firmen in den Städten, das Visum schränkt die Art der Beschäftigung kaum ein. Somit können Teilnehmer*innen am Working Holiday Programm in Japan extrem flexibel das Land, die Kultur und die Menschen kennenlernen – sowohl durch das Reisen selbst als auch hautnah im Arbeitsalltag.

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