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Richtig nach Japan einreisen

Visa in Japan

Visa sind verpflichtend für die meisten ausländischen Staatsangehörigen, die nach Japan einreisen wollen. Ob der Aufenthaltsstatus bei der Ankunft ausgestellt oder im Voraus beantragt wird, hängt davon ab, wie lange man sich in Japan aufhalten möchte und welche Tätigkeiten man ausüben will.

Im Folgenden findest du eine kurze Einführung in einige der Visa-Kategorien für Besucher, die nach Japan kommen möchten. Für spezifische Fragen und detailliertere Informationen wende dich am besten immer an deine japanische Botschaft vor Ort oder an das Einwanderungsbüro in Japan. Hier kann man dir alle Details geben, die du brauchst:

Befristetes Besuchervisum

Die meisten Besucher Japans können mit einem befristeten Besuchervisum oder einem Touristenvisum einreisen. Grund hierfür ist das Visums-Befreiungsabkommen zwischen Japan und vielen anderen Ländern.

Für Einwohner von über 60 Ländern (eine vollständige Liste findest du hier) wird bei der Ankunft ein gebührenfreies 90-Tage-Visum ausgestellt. Dies erfordert keinen Papierkram im Voraus. Man erhält lediglich einen Stempel im Reisepass, nachdem man im Land ist.

Wenn man aus bestimmten Ländern kommt, können die Visa jedoch auch kürzer rein. Wenn man z.B. aus Thailand, Brunei und Indonesien einreist, steht einem ein gebührenfreies 15-Tage-Visum nach Japan zur Verfügung. Kommt man wiederum aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, erhält man ein 30-Tage-Visum.

Besucher bestimmter Nationalitäten (Österreich, Deutschland, Irland, Liechtenstein, Mexiko, Schweiz oder Vereinigtes Königreich), die mit einem 90-Tage-Visum nach Japan einreisen, können ihren Aufenthalt im Land auf bis zu sechs Monate verlängern. Diejenigen, die an dieser Option interessiert sind, müssen eine Verlängerung, in der Regel nach der Hälfte der Gültigkeitsdauer des bestehenden Visums, bei der nächstgelegenen Einwanderungsbehörde in Japan beantragen.

Wichtig ist hierbei jedoch immer, dass man keiner Tätigkeit nachgehen und Geld verdienen darf. Das Visum soll primär z.B. für Urlaub genutzt werden. Es gibt mitunter auch Länder, bei denen die eigene Reiseroute nachgewiesen werden muss, um zu beweisen, dass man tatsächlich nur zum Reisen unterwegs ist.

Visa fuer Japan
Oftmals reicht ein gültiger Reisepass für den Urlaub in Japan (Foto: Barbara Maier, Unsplash)

Studentenvisum

Wer in Japan Universitäts- oder Sprachkurse besuchen möchte, die länger als 90 Tage dauern, sollte ein Studentenvisum beantragen.

Die meisten Universitäten und Schulen sind in der Lage, potenzielle Studenten beim Bewerbungsverfahren zu unterstützen. Eine Bewerbung erfordert in der Regel einen Nachweis über die Einschreibung an einer Gastinstitution und den Nachweis, dass man in der Lage ist, sich während des Studienaufenthalts finanziell selbst zu versorgen.

Studenten, die während ihres Aufenthaltes in Japan einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen möchten, um ihre Ersparnisse aufzubessern, müssen bei der örtlichen Einwanderungsbehörde eine Sondergenehmigung beantragen. Sobald man diese hat, ist das Arbeiten kein Problem, doch man darf das Maximum von 28 Stunden wöchentlich nicht überschreiten.

Die meisten Studentenvisa werden für eine Laufzeit von drei Monaten bis etwas mehr als 4 Jahre ausgestellt. Diese kann verlängert werden, wenn der Student nachweisen kann, dass er noch immatrikuliert ist.

Working Holiday Visa

Man kann ebenso mit einem Working Holiday Visum nach Japan einreisen, doch dieses ist auf 23 Länder begrenzt:

  • Deutschland und Österreich stehen hier ebenso auf der Liste
  • Zudem gilt dies auch für: Frankreich, Slowakei, Großbritannien, Irland, Portugal, Dänemark, Norwegen, Taiwan, Hongkong, Südkorea, Kanada, Australien, Neuseeland, Polen, Ungarn, Spanien, Argentinien, Chile, Island, Tschechien und Litauen

Dieser Status erlaubt es Besuchern, in Japan bis zu einem Jahr einer Teilzeitarbeit nachzugehen. Diese Art von Visa ist jedoch nicht für Vollzeitstellen gedacht. Vielmehr soll es hilfreich sein, wenn man seine eigenen Reisen innerhalb Japans mit einer Reihe kurzfristiger Gelegenheitsjobs verbinden möchte.

Um sich für dieses Programm zu bewerben, muss man Folgendes beachten:

  • Du musst zwischen 18 und 30 Jahre alt sein (beide zum Zeitpunkt der Visumbeantragung inklusive). Je nach Land können die Altersvoraussetzungen auch variieren, also erfrage auf jeden Fall bei deiner jeweiligen Botschaft die genauen Informationen zu deiner jeweiligen Situation nach.
  • Du musst die Staatsbürgerschaft in einem der oben genannten Länder besitzen und diverse Dokumente zur Prüfung einreichen (z.B. Bewerbungsformular, Lebenslauf, einen Nachweis über deine finanziellen Mittel usw.). Auch hier solltest du alle Details bei deiner Botschaft nachprüfen.

Weitere Informationen findest du ebenso auf der offiziellen Webseite des japanischen Außenministeriums zum Thema Working Holiday und auf der Webseite der „Japan Association for Working Holiday Makers“, welche auch sehr hilfreiche Stellenausschreibungen hat, die interessant für dich sein könnten.

Arbeitsvisum

Wer in Japan einer bezahlten Vollzeittätigkeit nachgehen möchte, muss ein gültiges Arbeitsvisum aufweisen. Solche Visa werden je nach dem Feld ausgestellt, in dem du während deiner Zeit in Japan arbeiten wirst (Journalismus, Betriebswirtschaft, Kunst, Bildung, Ingenieurwesen, Unterhaltung usw.).

Wenn du innerhalb Japans in einen anderen Bereich wechselst, ist es notwendig, eine andere Art von Arbeitsvisum zu beantragen. Manchmal reicht das alte Visum noch aus, doch hier musst du genau prüfen, ob du es weiter verwenden kannst.

Visa in Japan Arbeiten
Um in Japan zu arbeiten, wird in der Regel immer ein spezielles Visum benötigt (Foto: Beth Macdonald, Unsplash)

Arbeitsvisa werden meist an Personen erteilt, die entweder über einen fortgeschrittenen Abschluss (Universitätsniveau oder höher) oder über beträchtliche Berufserfahrung verfügen. Es ist sehr hilfreich, einen „Sponsor“ in deiner Firma zu haben, der beweist, dass du bei deiner Ankunft eine potenzielle (oder garantierte) Beschäftigung hast. Viele Firmen helfen auch bei der Beantragung der Visa, damit du schnellstmöglich mit deiner Arbeit beginnen kannst.

Arbeitsvisa werden in der Regel für einen Zeitraum von vier Monaten bis zu fünf Jahren ausgestellt und sind verlängerbar. Wie lange dein Visum letztendlich gültig ist, hängt auch immer ein wenig mit etwas Glück zusammen. So gibt es Leute, welche gleich 3- oder 5-Jahres-Visa erhalten und auch solche, die jedes Jahr erneut ein 1-Jahres-Visa bekommen.

In einigen Fällen ist es möglich, innerhalb Japans von einem anderen Visumtyp auf ein Arbeitsvisum zu wechseln, wenn der Antragsteller die erforderlichen Bedingungen erfüllt, siehe „Application for Change of Status of Residence“ (Antrag auf Änderung des Aufenthaltsstatus) auf der Website der japanischen Einwanderungsbehörde.

Andere Visa

Es gibt mehrere andere Visa-Kategorien, die nicht in die oben genannten Hauptkategorien fallen. Dazu gehören das SOFA-Visum (für in Japan stationierte Militärangehörige), das Investorenvisum und das Visum für ausländische Fachkräfte.

Weitere Einzelheiten zu diesen und den oben genannten Visa erhältst du bei deinem japanischen Konsulat vor Ort oder auf der Webseite des Außenministeriums. Für Informationen zu spezifischen Visa, wie z.B. Ehepartner oder Kind eines japanischen Staatsbürgers, besuche bitte diese Seite des Außenministeriums.

Es gibt also viel zu beachten, wenn es um das Thema Visa in Japan geht, doch alle Informationen findet man auch auf den Seiten der jeweiligen Botschaft und zur Not kann man dort auch immer direkt nachfragen, um Fragen zu klären. Weitere wichtige Tipps für deine Reise nach Japan (z.B. zum Thema Währung, Sicherheit, Gesundheit) findest du übrigens hier.

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