Überblick über die neuen Einreisebestimmungen in Japan, die mit 1. März 2022 in Kraft getreten sind und Reisende aus dem Ausland betreffen.
Wer aktuell nach Japan einreisen möchte, muss dabei vorab eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, beziehungsweise für die Beantragung eines Visums einige Dinge erledigen. Einreisen dürfen momentan neben ausländischen Staatsbürger*innen mit einem festen Wohnsitz in Japan auch Menschen, die geschäftlich nach Japan reisen, und solche, die zum Zweck eines Studiums oder eines Working Holiday nach Japan kommen. Die Einreise für Touristen ist weiterhin nicht gestattet.
Im Folgenden findet sich ein kurzer Überblick über die aktuellen Einreisebestimmungen nach Japan:
Beantragung von Visa
Aktuell kann man bestimmte Visa für die Einreise nach Japan wieder beantragen, beispielsweise Studentenvisa, Business Visa und Working Holiday Visa. Ein Visum für Touristen wird weiterhin nicht ausgestellt. Zur Beantragung und vor der Einreise nach Japan muss erst ein sogenannter Sponsor oder Bürge die Daten des/ der ausländischen Staatsbürger*in über das sogenannte ERFS-System (Entrants, Returnees Follow-up System) weitergeben, das vom japanischen Gesundheitsministerium überwacht wird.
Der Bürge oder Sponsor muss dabei eine in Japan ansässige Firma sein, für Businessvisa ist es in der Regel der Arbeitgeber, für Student*innen wickeln diesen Prozess die Universitäten oder Sprachschulen ab. Auch bei der Beantragung eines Working Holiday Visums benötigt man einen Bürgen, in der Regel sollte das die Firma sein, bei der man plant, in Japan zu arbeiten. Ein Arbeitsvertrag ist jedoch für die Beantragung nicht zwingend notwendig.
Wenn einem solchen Antrag stattgegeben wurde, kann der/ die Reisende dann bei einer japanischen Botschaft oder einem Konsulat das entsprechende Visum beantragen. Im Zweifelsfall lohnt es sich stets, bei der entsprechenden Botschaft oder Konsulat vorab nachzufragen, welche Einreisebestimmungen aktuell gelten und was für Voraussetzungen erfüllt, beziehungsweise welche Dokumente benötigt werden.
Einreisebestimmungen für Japan
Auch mit einem gültigen Visum muss man bei der Einreise nach Japan noch einiges beachten. Beispielsweise hat die japanische Regierung eine Obergrenze von 5.000 Personen gesetzt, die pro Tag einreisen dürfen. Ab 10. April 2022 sind es 10.000 Personen pro Tag.
Ausländische Staatsangehörige mit gültigem Visum müssen bei der Einreise nach Japan außerdem die Quarantäneregeln einhalten und ihren Aufenthaltsort und Gesundheitszustand täglich über das ERFS-System melden. Vorab ist zudem ein negativer Test auf SARS-Cov-2 (Nasenrachenabstrich oder Speichelprobe), nicht älter als 72 Stunden bei Abreise, vorzuweisen. Zudem wird bei Ankunft in Japan am Flughafen ein weiterer Test durchgeführt, der ebenfalls negativ sein muss.
Abhängig vom Land, aus dem man nach Japan einreist, gelten im Anschluss bestimmte Einreisebestimmungen und Quarantäneregelungen.
Wer aus einem der 37 Länder kommt, die als besonders von der neuen Omikron-Variante des Coronavirus betroffen gelten, und noch keine Auffrischungsimpfung erhalten hat, muss eine dreitägige Quarantäne in einer ausgewiesenen Einrichtung absolvieren und am dritten Tag einen negativen Test vorweisen, um die Quarantäne zu verlassen.
Wer aus einem der 37 Länder kommt und eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, muss eine dreitägige Quarantäne zu Hause oder an einem Ort nach Wahl angetreten werden. Um im Anschluss aus der Quarantäne entlassen zu werden, ist ein negativer Test am dritten Tag erforderlich. Wer keinen Test macht, muss sieben Tage lang in Quarantäne bleiben. Die Booster-Impfungen müssen zudem mit einem in Japan anerkannten Impfstoff erfolgt sein (Biontech, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson).
Die 37 Länder, die als Omikron-Hotspots gelten, sind:
- Albanien
- Ägypten
- Bangladesch
- Brasilien (Sao Paulo und Parana)
- Kambodscha
- Kanada
- Dänemark
- Deutschland
- Frankreich
- Israel
- Indien
- Indonesien
- Italien
- Iran
- Irak
- Jordanien
- Libanon
- Malediven
- Mexiko
- Mongolei
- Myanmar
- Nepal
- Norwegen
- Oman
- Pakistan
- Peru
- Russland
- Saudi-Arabien
- Singapur
- Südkorea
- Sri Lanka
- Schweden
- Schweiz
- Türkei
- Vereinigte Arabische Emirate
- Vereinigtes Königreich
- Usbekistan
Reisende, die nicht aus einem der obigen 37 Länder nach Japan einreisen und noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben, müssen ebenfalls eine dreitägige Quarantäne zu Hause oder an einem Ort nach Wahl einhalten und am dritten Tag einen negativen Test ablegen, oder ansonsten insgesamt 7 Tage lang in Quarantäne bleiben.
Reisende, die nicht aus einem der obigen 37 Länder anreisen und zudem eine Auffrischungsimpfung mit einem der in Japan gültigen Impfstoffe erhalten haben (Biontech, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson), sind von der Quarantäne befreit.
Ab März dürfen Personen, die aus dem Ausland nach Japan einreisen, auch während der Quarantänezeit innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Ausnahme stellen Personen dar, die in ausgewiesenen Einrichtungen unter Quarantäne gestellt werden. Diese werden in zugewiesenen Transportmitteln dort hingebracht.
Wann die Einreise nach Japan für Touristen wieder gestattet ist, ist aktuell noch unklar, die japanische Regierung hat sich diesbezüglich noch nicht geäußert. Aktuell kann man jedoch davon ausgehen, dass eine Vergabe von Touristenvisa frühestens im Herbst 2022 realistisch ist und zunächst die Situation mit den neuen Einreiseregelungen beobachtet und analysiert wird, bevor eine derartige Entscheidung getroffen wird.
In jedem Fall empfiehlt es sich, sich für einer geplanten Einreise nach Japan bei den entsprechenden Behörden, der Botschaft oder dem Konsulat über die aktuellen Einreisebestimmungen zu informieren. Hier finden sich weitere Informationen zur Reisesituation in Japan.