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Informationen zu Einreise, Hygienemaßnahmen und Hilfe im Notfall

Coronavirus (COVID-19) in Japan

Wichtige Informationen zu Einreise, Hygienemaßnahmen und Hilfe im Notfall aufgrund der durch das Coronavirus (COVID-19) bedingten Lage in Japan.

Einreise nach Japan bezüglich Coronavirus (COVID-19)

Aktuell liegt ein Einreiseverbot für 159 Länder und Territorien vor, darunter auch Deutschland, Österreich und Schweiz. Die vollständige Liste ist auf der offiziellen Website der JNTO zu finden.

Es empfiehlt sich jedenfalls, bei einer geplanten Einreise nach Japan die japanische Botschaft zu konsultieren.

 

Das Wichtigste im Überblick:

  • Aktuell ist die Einreise für nicht-japanische Staatsbürger*innen aus Deutschland, Österreich, Schweiz und vielen anderen Ländern ohne permanenten Wohnsitz in Japan nicht gestattet.
  • Nicht-japanische Staatsbürger*innen mit einem Wohnsitz in Japan benötigen für die Einreise ein Schreiben der japanischen Botschaft, sowie einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug sein darf, zudem müssen sie sich bei Ankunft für 14 Tage in (Heim)Quarantäne begeben und dürfen keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. Wer eine vollständige Impfung mit einem in Japan anerkannten Impfstoff (Moderna, Astra Zeneca, Pfizer) vorweisen kann, verkürzt die (Heim)Quarantäne auf 10 Tage.
  • Aktuell ist die (Wieder-)einreise nach Japan für nicht-japanische Staatsbürger*innen mit einem Wohnsitz in Japan nur mit einem „Re-entry Permit“ möglich, eine Neuausstellung im Falle eines abgelaufenen Re-entry Permits ist nur in Ausnahmefällen möglich.
  • Ab dem 14. Januar 2021 müssen alle Einreisende nach Japan einen Written Pledge vorlegen, mit dem sie sich zur Einhaltung der Quarantänemaßnahmen verpflichten.
  • Zudem sind Einreisende verpflichtet, die vorgeschriebenen Applikationen (Apps) auf ihrem Smartphone zu installieren, sodass die Quarantäne und der Gesundheitszustand überwacht, beziehungsweise abgefragt werden kann.
  • Aktuell ist nicht bekannt, wann Touristen oder Menschen mit besonderen Visa (z.B. Working Holiday Visum) wieder nach Japan einreisen dürfen.
  • Für die Zeit, ab der die Einreise für Touristen wieder möglich ist, sind sogenannte Health Monitoring Center in Planung, welche einerseits Informationen und Hilfe für Touristen bieten sollen und gleichzeitig bei einer Infektion mögliche Cluster identifizieren und eindämmen sollen. Touristen sollen sich verpflichtend bei der Einreise in diesen Centern mit Kontaktdaten und Passnummer registrieren.

 

Stand in Japan bezüglich Coronavirus (COVID-19)

Mit 30. September 2021 hat die Regierung den Ausnahmezustand in ganz Japan aufgehoben.

  • Viele Unternehmen operieren mit den im „neuen Normal“ eingeführten Präventionsmaßnahmen wie Abstandsregeln und Hygienekonzepten.
  • Innerhalb Japans bestehen jedoch keine Reisebeschränkungen außer teilweise Empfehlungen, auf Reisen über einzelne Präfekturgrenzen hinweg möglichst zu verzichten.
  • Es gibt keine allgemein zugängliche kostenlose PCR- oder Antigen-Testmöglichkeiten.
  • Es gelten keine Ausnahmen oder Erleichterungen für bereits geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen (keine 3G-Regel).
  • Aktuell sind 63% von Japans Bevölkerung (Personen über 18 Jahren) geimpft.
  • Es herrscht keine gesetzliche (FFP2) Maskenpflicht, allerdings wird man vielfach in geschlossenen öffentlichen Einrichtungen dazu angehalten.

Hygiene- und Präventionsmaßnahmen gegen das Coronavirus

Welche Maßnahmen helfen am besten gegen das Coronavirus?

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt Folgendes:

  • Regelmäßiges Händewaschen – mit Seife und warmem Wasser oder einem Handdesinfektionsmittel (min. 60% Alkohol)
  • Abstand halten – empfohlen ist ein Abstand von mindestens 1, besser 2 Metern zu anderen Menschen, besonders wenn diese husten oder niesen
  • Nicht ins Gesicht fassen – Mund, Augen und Nase sollten nicht mit den Händen berührt werden, wenn letztere nicht gründlich gereinigt wurden
  • Handhygiene – beim Husten und Niesen nicht die Hand vor den Mund halten, sondern in die Ellenbeuge husten/ niesen; benutzte Taschentücher sofort entsorgen und anschließend Hände waschen
  • Masken (Mund-Nasen-Schutz) tragen – die WHO empfiehlt das Tragen von Masken, um die Ausbreitung des Virus durch Tröpfchen und Aerosole zu minimieren

Erfahre mehr über Japans Hygienemaßnahmen in Zeiten von COVID-19

 

Warum einen Mund-Nasen-Schutz tragen?

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt das Tragen von Masken (Mund-Nasen-Schutz).

Es gab gerade in Zeiten der Pandemie eine weltweite Diskussion über die Wirksamkeit von Masken und gerade zu Beginn der Corona-Krise teilweise sogar Engpässe oder erhöhte Preise für solche.

In Japan war es – wie in den meisten asiatischen Ländern – schon vor COVID-19 absolut üblich, bei Krankheit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, zumindest in öffentlichen Verkehrsmitteln und am Arbeitsplatz. Gerade in den großen Städten wird dies vor allem als respektvoller Umgang angesehen – statt sich selbst zu schützen (was mit solchen Masken nicht oder nur geringfügig möglich ist), geht es hier primär darum, andere nicht mit dem Coronavirus oder anderen Infektionskrankheiten anzustecken.

Mittlerweile sieht man in der Öffentlichkeit – selbst im Freien – kaum mehr Menschen ohne Masken. Der Schutz wird aus Rücksicht für andere getragen, kann aber auch für einen selbst hilfreich sein, da man dadurch weniger häufig in das eigene Gesicht greift und somit potenzielle Erreger nicht an die Schleimhäute gelangen.

 

Brauche ich eine Reiseversicherung?

Aktuell ist die Einreise nach Japan für nicht-japanische Staatsbürger*innen nicht gestattet, außer sie haben eine Aufenthaltserlaubnis (fester Wohnsitz) in Japan.

Egal, ob man für eine längere Zeit in Japan ist oder nur für einen Urlaub – eine Reiseversicherung ist grundsätzlich zu empfehlen, nicht nur in Zeiten von COVID-19. In jedem Fall sollte man sich im Vorfeld erkundigen, was genau von der Versicherung gedeckt wird: Beispielsweise decken Auslandskrankenversicherungen in der Regel Arzt- und Krankenhausbesuche sowie Medikamente während des Reisezeitraumes, während eine Reiserücktrittsversicherung Stornogebühren von beispielsweise Hotels oder Flügen deckt.

 

Wen kontaktiere ich im Notfall?

Wer sich unsicher fühlt oder den Verdacht hat, selbst an COVID-19 erkrankt zu sein, sollte sich in Japan an die Hotline der Japanischen Tourismuszentrale (JNTO) wenden, welche durchgehend erreichbar ist und Sprachservices auf Englisch, Chinesisch, Koreanisch und Japanisch anbietet:

  • Aus Japan: 050-3816-2787
  • Aus dem Ausland: +81-50-3816-2787

 

Was mache ich, wenn ich mich krank fühle?

Die japanische Regierung fordert Menschen mit folgenden Symptomen dazu auf, daheim zu bleiben und im Notfall einen Arzt oder ein Krankenhaus zu kontaktieren:

  • 4 Tage oder länger anhaltendes Fieber (37.5 °C oder höher)
  • Trockener Husten und/ oder Atembeschwerden
  • Scheinbar grundlose Müdigkeit/ Erschöpfung
  • Grippesymptome wie Kopf- und Gliederschmerzen
  • Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns

Im Zweifelsfall sollte man einen Arzt oder eine entsprechende Notfall Hotline kontaktieren:

Medizinische Einrichtungen mit englischsprachigem Service

Die JNTO Hotline: 050-3816-2787 (mehr Informationen siehe oben).

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