Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGBs“) gelten für die Vermittlung von touristischen Dienstleistungen Dritter durch Japan Travel KK und sind Bestandteil des Vermittlungsvertrages zwischen dem Kunden und Japan Travel KK als Reisevermittler. Japan Travel KK ist in seiner Eigenschaft als Reiseagentur mit japanischer Lizenz (Typ 2, Nr. 2-7033) und japanischem Firmensitz an die Gesetze und Vorschriften Japans gebunden. Diese AGBs gelten zusätzlich zu allen geltenden japanischen Reisegesetzen.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Bei der Erstellung eines Reisevertrages mit Japan Travel KK nimmt der Kunde telefonisch, schriftlich oder elektronisch Kontakt mit Japan Travel KK auf und meldet seine Absicht an, einen verbindlichen Reisevertrag mit Japan Travel KK abzuschließen, wobei er sich auf ein konkretes individuelles Angebot bezieht, das Japan Travel KK dem Kunden unterbreitet hat.
1.2 Mit der Anmeldung weist der Kunde Japan Travel KK verbindlich an, einen Reisevertrag zwischen ihm und dem Reiseveranstalter oder anderen Leistungsträgern abzuschließen. Die vertragliche Verpflichtung von Japan Travel KK beschränkt sich auf die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistungen.
1.3 Vor Vertragsabschluss sendet Japan Travel KK dem Kunden auf elektronischem Wege eine Reisebestätigung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu, derzeit ein PDF-basiertes Buchungsformular, das vom Kunden ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Nach der Unterzeichnung ist der Reisevertrag abgeschlossen.
1.4 Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt des PDF-Buchungsformulars die Buchungsbestätigung unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und Japan Travel KK über eventuelle Ungenauigkeiten oder Abweichungen zu informieren.
2. Zahlung
2.1 Nach Unterzeichnung der Reisebestätigung (siehe Punkt 1.3) ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist spätestens 60 Tage vor Reiseantritt zu leisten.
2.2 Internationale Flüge (falls Teil des Reisepakets) müssen bei Unterzeichnung der Reisebestätigung zusätzlich zur Anzahlung (siehe Klausel 2.1 oben) vollständig bezahlt werden.
2.3 Eine Reiseanmeldung, die 30 Tage oder später vor Reiseantritt erfolgt, wird nur unter der Bedingung akzeptiert, dass der gesamte Reisepreis nach Vertragsabschluss fällig wird.
2.4 Wenn der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht gemäß den vereinbarten Bedingungen leistet, wird Japan Travel KK dem Kunden eine Mahnung mit Angabe der endgültigen Zahlungsfrist senden. Wird die Zahlung immer noch nicht geleistet, ist Japan Travel KK berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und dem Reisenden fällige Stornierungskosten in Rechnung zu stellen (siehe Punkt 5.1).
2.5 Die Zahlungswährung ist der grundsätzlich der japanische Yen. Die zu zahlende Summe wird für den europäischen Markt in Euro angegeben, Wechselkurs ist der zum Zeitpunkt der Buchung (Abschluss der Buchung) vorherrschende Wechselkurs. Die Summe ändert sich nicht, wenn sich im Nachhinein der Wechselkurs ändert. Die Zahlung kann per Kreditkarte (VISA, MasterCard, American Express, Diners oder JCB), PayPal oder Transferwise erfolgen. Japan Travel KK akzeptiert keine Barzahlung.
2.6 Japan Travel KK bietet individuelle Reisen und Reisebausteine als Reisepaket an. Hierfür wird ein entsprechender Gesamtpreis ausgewiesen, welcher, sofern nicht anders angegeben, alle Servicegebühren und andere vom Kunden zu leistenden Zahlungen enthält.
3. Reisedokumente
3.1 Bei der Erstellung von Reiseangeboten ist Japan Travel KK auf externe Anbieter wie Hotels, Reiseveranstalter und andere Dienstleister angewiesen, wenn es um Beschreibungen und Fotos geht, die die Einrichtungen, Dienstleistungen, Menüs oder Ausrüstung der Anbieter darstellen. Obwohl Japan Travel KK bestrebt ist, alle Komponenten der Reise so genau wie möglich zu beschreiben, sind wir leider nicht in der Lage, die Handlungen dieser Anbieter zu kontrollieren. Daher stimmt der Kunde zu, dass Japan Travel KK nicht für eventuelle Abweichungen des Produkts/der Dienstleistung von den Beschreibungen verantwortlich ist.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, seine Reisedokumente zu prüfen und die Reisedaten (Anfangs- und Enddatum) zu bestätigen. Ferner ist der Kunde verpflichtet, selbständig zum Ausgangspunkt der Reise zu gelangen. Nach der Buchung einer Reise erhält der Kunde eine Reiseübersicht in PDF- oder ähnlicher Form mit detaillierten Informationen (Aktivitäten, Angaben zu Unterkünften, Transportwegen usw.).
4. Übertragungen, Umbuchungen und Änderungen
4.1 Nach Vertragsabschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen, insbesondere in Bezug auf Reisedatum, Reiseziel, Abreiseort, Unterkunft oder Beförderungsart. Im Falle einer Umbuchung – sofern eine solche Umbuchung überhaupt möglich ist – können zusätzliche Kosten entstehen, die Japan Travel KK an den Kunden weitergibt. Bei geringfügigen Änderungen, bei denen eine Umbuchung kostenfrei möglich ist, behält sich Japan Travel KK das Recht vor, je nach Aufwand individuell zu entscheiden, ob eine zusätzliche Gebühr erhoben wird.
4.2 Änderungen wesentlicher Bestandteile der im vereinbarten Reisevertrag aufgeführten Reiseleistungen, die nach Vertragsschluss aufgrund von Umständen notwendig werden, die Japan Travel KK nicht zu vertreten hat oder die nicht von Japan Travel KK verursacht wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind, den Reiseablauf nicht beeinträchtigen und diese für den Kunden zumutbar sind.
4.3 Im Falle von Service-Änderungen durch Japan Travel KK wird der Kunde im Voraus kontaktiert. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, seine E-Mails regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen, dass die E-Mails empfangen werden. Nach Bekanntgabe der Änderungen hat der Kunde fünf Werktage Zeit, um der Änderung zu widersprechen. Wenn kein Einspruch erhoben wird, gelten die Änderungen als akzeptiert.
4.4 Wenn der Kunde die Änderungen nicht akzeptiert und die beteiligten Parteien nicht zu einer Einigung kommen, hat der Kunde zwei Möglichkeiten:
a) Eine Gutschrift, bei der die Reise auf einen späteren Zeitraum verschoben wird (vorbehaltlich der in Punkt 4.1 genannten Bedingungen).
b) Die Stornierung und anschließende Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen, in Übereinstimmung mit Punkt 5. Zudem erklärt sich der Kunde damit einverstanden, keine rechtlichen Schritte gegen Japan Travel KK einzuleiten und Japan Travel KK nicht öffentlich in Verruf zu bringen.
4.5 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass an seiner Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages eintritt. Japan Travel KK kann dem Eintritt des Dritten in den Reisevertrag widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet dieser Dritte, welcher damit auch den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten zu tragen hat.
5. Stornierung durch den Kunden / Stornierung durch Japan Travel KK
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Um Missverständnisse zu vermeiden, empfehlen wir, den Rücktritt in schriftlicher/elektronischer Form zu erklären. In solchen Fällen wird vereinbart, dass Japan Travel KK eine angemessene Entschädigung für die bis zum Zeitpunkt der Stornierung getroffenen Reisevorkehrungen und Auslagen erhält. Die Entschädigung wird nach dem Datum des Eingangs der Stornierungsmitteilung wie folgt berechnet:
GRUPPEN MIT WENIGER ALS 10 PERSONEN*:
Tage vor Reisebeginn | Tag der Anzahlung – 61 Tage | 60-30 | 30-8 | 7- | |
Stornierungsgebühr | 25% | 50% | 70% | 100% |
GRUPPEN MIT 10 + PERSONEN*:
Tage vor Reisebeginn | Tag der Anzahlung – 71 Tage | 70-61 | 60-31 | 30-11 | 10-6 | 5-1 |
Stornierungsgebühr | 10% | 30% | 60% | 80% | 90% | 100% |
*Die Stornierungsgebühren gelten sowohl für jeden einzelnen stornierten Dienst als auch für jeden Kunden, der innerhalb einer Gruppe storniert.
5.2 Japan Travel KK behält sich das Recht vor, anstelle der oben genannten Entschädigungs-pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu verlangen, wenn nachweislich wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind. In diesem Fall ist Japan Travel KK dazu verpflichtet, konkrete Zahlen und Gründe für die geltend gemachte höhere Entschädigung anzugeben.
5.3 Sollte Japan Travel KK aufgrund einer Stornierung zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet sein, erfolgt die Rückerstattung grundsätzlich sofort, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Stornierung.
5.4 Statt einer Rückerstattung hat der Kunde auch die Möglichkeit, die Reise zu verschieben, sofern dies unter Beibehaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglich ist.
5.5 Im Falle höherer Gewalt (einschließlich erklärter/nicht erklärter Kriege, terroristischer Aktivitäten oder deren Bedrohung, Instabilität im Land, Gewaltverbrechen, schwerer Beeinträchtigung der öffentlichen Gesundheit, Quarantäne oder Bedrohung der öffentlichen Gesundheit, Erdbeben und anderen Naturkatastrophen, nuklearen Unfällen, erheblichen Währungsschwankungen, Streiks, Regierungsbeschränkungen, Feuer oder extremen Wetterbedingungen und anderen Gründen, warum Japan Travel KK es für unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar hält, die geplante Reise durchzuführen) behält sich Japan Travel KK das Recht vor, die Reise zu stornieren, zu ändern oder zu verschieben. Wenn Japan Travel KK eine Reise aufgrund höherer Gewalt storniert, erhält der Kunde eine vollständige Rückerstattung aller bereits geleisteten Zahlungen, ausgenommen Zahlungsgebühren usw., siehe auch Punkt 5.6.
5.6 Wenn Zahlungen im Voraus von Japan Travel im Namen des Kunden an Anbieter geleistet wurden und der Anbieter nicht in der Lage ist, diese an Japan Travel zurückzuzahlen/zu erstatten, muss der Kunde diese Kosten übernehmen. Japan Travel wird jedoch alle Anstrengungen unternehmen, alles so zu arrangieren, dass dem Kunden keine zusätzlichen Kosten entstehen. Notwendige Vorauszahlungen, die nicht erstattungsfähig sind, werden dem Kunden vor dem Kauf in schriftlicher Form mitgeteilt.
5.7 In Fällen, in denen Unterkünfte oder Zimmer von mehreren Kunden geteilt werden und nur ein Teil der Kunden, die sich ein Zimmer teilen, ihre Teilnahme storniert, behält sich Japan Travel KK das Recht vor, höhere Stornierungsgebühren zu verlangen, um das gebuchte Zimmer für den/die verbleibenden Kunden zu erhalten, oder andernfalls das Recht, das angebotene Zimmer und/oder die Unterkunft zu ändern.
5.8 Japan Travel KK ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages (auch zum Schutz anderer Reiseteilnehmer) gerechtfertigt ist. Tritt dieser Fall ein, erhält der Kunde keine Rückerstattung und muss auf eigene Kosten nach Hause zurückreisen.
5.9 Bei nicht zurückgegebenen Mietgegenständen wie z. B. Rental Wifi werden dem Kunden Strafgebühren auferlegt (z. B. fallen bei dem Anbieter NinjaWifi 48,500 Yen Strafgebühren an).
6. Rücktritt wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
6.1 Japan Travel KK ist berechtigt, bis 30 Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder von Japan Travel KK mitgeteilten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurückzutreten, sofern in der Reiseausschreibung auf die Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurde und in der Reisebestätigung der vorgenannte Zeitpunkt, bis zu dem die Rücktrittserklärung dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn zugegangen sein muss, angegeben ist. Japan Travel KK verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich nach Eintritt des Grundes für die Nichtdurchführung der Reise (Rücktrittserklärung) zu informieren.
6.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, so erstattet Japan Travel KK dem Kunden unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Erklärung des Rücktritts, die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen zurück, mit Ausnahme der Zahlungsgebühren.
7. Nicht genutzte Dienste
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die Japan Travel KK vertragsgemäß erbringen wollte und konnte, aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so hat der Kunde keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Japan Travel KK wird alle Anstrengungen unternehmen, dem Kunden alle Auslagen zu erstatten, die ihm wiederum von den Leistungsträgern erstattet wurden.
8. Beschränkung der Haftung
8.1 Unter keinen Umständen ist Japan Travel KK für Kosten oder andere finanzielle Verluste verantwortlich, die dem Kunden aufgrund von selbst initiierten Änderungen des Reiseplans oder der Stornierung von Reisen entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Konkurs anderer Parteien, Streiks oder Stornierungen von Fluggesellschaften, Kosten für die Stornierung von Unterkünften und Einkommensverluste). Aus diesem Grund wird dem Kunden empfohlen, vor Reiseantritt eine Reiserücktrittsversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft seiner Wahl abzuschließen.
8.2 Japan Travel KK haftet nicht für Personen-, Unfall-, Sach- oder Vermögensschäden im Falle von (einschließlich, aber nicht beschränkt auf) körperlicher Überanstrengung, auf die sich der Kunde nicht angemessen vorbereitet hat, Reisen mit dem Flugzeug, Zug, Auto, Bus, Boot oder anderen Transportmitteln, Konsum von alkoholischen Getränken, Auswirkungen auf den Körper in höheren Gebirgslagen, Naturgewalten wie starker Wind, Hurrikane, Taifune oder Überschwemmungen, Erschöpfung durch Hitze, Geräteversagen, Unruhen und Terrorismus oder die Verfügbarkeit und Qualität der medizinischen Versorgung in abgelegenen Gebieten.
8.3 Um rechtmäßig an der Reise teilnehmen zu können, verpflichtet sich der Kunde hiermit, Japan Travel KK von jeglicher Haftung freizustellen, es sei denn, Japan Travel KK handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, dass dieser Vertrag für den Kunden und andere Mitreisende rechtsverbindlich ist. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages akzeptiert der Reisende alle potenziellen Risiken für die Reise und entbindet Japan Travel KK von jeglicher Haftung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
8.4 Japan Travel KK ist auch nicht verantwortlich für die Handlungen oder Unterlassungen Dritter, ob absichtlich oder unabsichtlich. Japan Travel KK organisiert und verkauft Reisen, die unter anderem aus Transport, Ausflügen und Unterbringung durch Dritte bestehen. Diese Unternehmen handeln unabhängig von Japan Travel KK.
8.5 Beim Verkauf von Flugtickets tritt Japan Travel KK als Vermittler für die Flugtickets auf. Daher ist Japan Travel KK nicht verantwortlich für die absichtlichen oder unabsichtlichen Handlungen der Fluggesellschaft und ihres Personals. Ausgestellte Flugscheine, Coupons und Quittungen unterliegen den Bedingungen und Bestimmungen der Fluggesellschaft.
8.6 Es wird von allen Vertragsparteien (dem Kunden und Japan Travel KK) vereinbart, dass die Beilegung von Streitigkeiten und ähnlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Japan Travel KK den Gesetzen Japans unterliegt und dass die Gerichte Japans die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten haben, es sei denn, dass in der lokalen Gerichtsbarkeit des Kunden spezielle lokale Verbraucherschutzgesetze gelten, dann wie von diesen Gesetzen zulässig. Der Kunde sollte in diesem Fall Kenntnis von den Reisegesetzen seines eigenen Landes haben und Japan Travel KK ist für die Kenntnis der japanischen Gesetze verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, Japan Travel KK den genauen Wortlaut seiner lokalen Gesetze mitzuteilen, wenn diese Gesetze Schutz bieten, der von den japanischen Gesetzen abweicht.
9. Pass-, Visa- und medizinische Regelungen
9.1 Japan Travel KK informiert den Kunden über die allgemeinen Pass- und Visavorschriften sowie die gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen in Japan. Alle Teilnehmer einer Reise sind verpflichtet, vor Reiseantritt gültige Reisepässe, Visa, Einladungen und andere für die Einreise notwendige Dokumente zu besorgen. Die Reisepässe müssen für die gesamte Dauer der Reise gültig sein. Wenn der Kunde nicht alle erforderlichen Dokumente beschafft, gelten die Standard-Stornierungskosten von Japan Travel KK (siehe Punkt 5).
9.2 Japan Travel KK ist nicht verantwortlich für die rechtzeitige Ausstellung und den Empfang der erforderlichen Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung des Kunden.
10. Verpflichtung zur Zusammenarbeit
10.1 Der Reisende ist verpflichtet, Japan Travel KK unverzüglich über etwaige Reisemängel während seiner Reise zu informieren.
10.2 Schäden oder Gepäck-Verspätungen bei Flugreisen sollten sofort vor Ort durch einen Property Irregularity Report (P.I.R. = Property Irregularity Report) an die zuständige Fluggesellschaft gemeldet werden. In der Regel verweigern Fluggesellschaften Erstattungen, wenn die Schadensmeldung nicht vollständig ausgefüllt ist. Die Schadensmeldung muss bei beschädigtem Gepäck innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Zustellung eingereicht werden.
11. Reiseschutz (Reiserücktrittsversicherung etc.)
11.1 Als lizenzierte Reiseagentur sind Kunden von Japan Travel KK im Falle eines einzigen Unfalls versichert. Unsere Versicherungspolice ist eine Gruppenunfallversicherung, die von der japanischen Regierung für alle in Japan registrierten Reiseagenturen vorgeschrieben ist.
11.2 Für einen umfassenden Schutz empfiehlt Japan Travel KK, dass der Kunde seine eigene Haftpflichtversicherung daraufhin überprüft, ob sie Auslandsaufenthalte abdeckt, und dass er eine Auslands-Krankenversicherung über eine externe Versicherungsgesellschaft abschließt. Darüber hinaus empfiehlt Japan Travel KK dem Kunden, vor Reiseantritt eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.